Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäfts-bedingungen
Con-Solutions GmbH
Stand: 03.03.2023
Vorbemerkung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Dienstleistungen, Softwareüberlassungen und Wartungsverträge der Con-Solutions GmbH.
Vertragspartner im Sinne dieser AGB ist der jeweilige Auftraggeber.
1. Geltungsbereich
1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
1.2 Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind sämtliche Vertragspartner der Con-Solutions GmbH.
2. Leistungsumfang
2.1 Con-Solutions erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen insbesondere bei:
Auswahl von Softwarelösungen
Einführung und Installation
Nutzung und Anpassung
IT-Dienstleistungen und Projektbegleitung
2.2 Weitere Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder gesonderten Verträgen.
2.3 Maßgeblich ist stets das schriftliche Angebot bzw. die Auftragsbestätigung.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Eine erfolgreiche Projektumsetzung setzt vollständige Mitwirkung des Auftraggebers voraus.
Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:
vollständige und zutreffende Auskünfte zu erteilen
technische Informationen bereitzustellen
einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner zu benennen
erforderliche Arbeitsmittel und Räumlichkeiten bereitzustellen
Projektentscheidungen fristgerecht zu treffen
eigenständige Datensicherungen durchzuführen
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, trägt er daraus entstehende Verzögerungen oder Mehraufwände.
4. Zusammenarbeit
Beide Parteien benennen einen Projektleiter.
Zeitpläne werden gemeinsam abgestimmt.
Con-Solutions ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
Die methodische Durchführung liegt im Verantwortungsbereich von Con-Solutions.
5. Vergütung
5.1 Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand gemäß Angebot oder Vertrag.
5.2 Der tatsächliche Aufwand kann von Schätzungen abweichen.
5.3 Reisezeiten gelten als Arbeitszeit.
5.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.5 Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
5.6 Verzugszinsen:
Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
Unternehmer: 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
5.7 Bei längerfristigen Verträgen sind angemessene Preisanpassungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
6. Geheimhaltung
Alle nicht öffentlich bekannten Informationen werden vertraulich behandelt.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende.
Mitarbeiter und Subunternehmer sind entsprechend verpflichtet.
7. Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
Soweit erforderlich, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.
8. Nutzungsrechte
Sämtliche Beratungs- und Programmierungsleistungen sind geistiges Eigentum der Con-Solutions GmbH.
Eine Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ohne Zustimmung ist nicht zulässig.
Con-Solutions darf Arbeitsergebnisse unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen weiterverwenden.
Der Auftraggeber darf als Referenz genannt werden.
9. Haftung
Unbeschränkte Haftung bei:
Vorsatz
grober Fahrlässigkeit
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Con-Solutions nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Eine Haftung für wirtschaftlichen Erfolg wird ausgeschlossen.
Für Datenverluste haftet Con-Solutions nur bei fehlender ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber.
10. Vertragsbeginn und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit Annahme des Angebots.
Eine Kündigung ist aus wichtigem Grund möglich.
Bei Zahlungsrückstand von mehr als einem Monat ist Con-Solutions zur fristlosen Kündigung berechtigt.
11. Rücktritt durch den Auftraggeber
Tritt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund zurück, ist Con-Solutions berechtigt, eine pauschale Ausfallentschädigung in Höhe von 30 % des Nettoauftragswertes zu verlangen.
Bereits erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt.
12. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand: Hamburg
Es gilt deutsches Recht
UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam