Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine
Geschäfts-bedingungen

Con-Solutions GmbH

Stand: 03.03.2023


Vorbemerkung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Dienstleistungen, Softwareüberlassungen und Wartungsverträge der Con-Solutions GmbH.

Vertragspartner im Sinne dieser AGB ist der jeweilige Auftraggeber.


1. Geltungsbereich

1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

1.2 Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind sämtliche Vertragspartner der Con-Solutions GmbH.


2. Leistungsumfang

2.1 Con-Solutions erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen insbesondere bei:

  • Auswahl von Softwarelösungen

  • Einführung und Installation

  • Nutzung und Anpassung

  • IT-Dienstleistungen und Projektbegleitung

2.2 Weitere Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder gesonderten Verträgen.

2.3 Maßgeblich ist stets das schriftliche Angebot bzw. die Auftragsbestätigung.


3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Eine erfolgreiche Projektumsetzung setzt vollständige Mitwirkung des Auftraggebers voraus.

Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:

  • vollständige und zutreffende Auskünfte zu erteilen

  • technische Informationen bereitzustellen

  • einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner zu benennen

  • erforderliche Arbeitsmittel und Räumlichkeiten bereitzustellen

  • Projektentscheidungen fristgerecht zu treffen

  • eigenständige Datensicherungen durchzuführen

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, trägt er daraus entstehende Verzögerungen oder Mehraufwände.


4. Zusammenarbeit

  • Beide Parteien benennen einen Projektleiter.

  • Zeitpläne werden gemeinsam abgestimmt.

  • Con-Solutions ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

  • Die methodische Durchführung liegt im Verantwortungsbereich von Con-Solutions.


5. Vergütung

5.1 Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand gemäß Angebot oder Vertrag.

5.2 Der tatsächliche Aufwand kann von Schätzungen abweichen.

5.3 Reisezeiten gelten als Arbeitszeit.

5.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.5 Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.

5.6 Verzugszinsen:

  • Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz

  • Unternehmer: 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz

5.7 Bei längerfristigen Verträgen sind angemessene Preisanpassungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.


6. Geheimhaltung

  • Alle nicht öffentlich bekannten Informationen werden vertraulich behandelt.

  • Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende.

  • Mitarbeiter und Subunternehmer sind entsprechend verpflichtet.


7. Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.

Soweit erforderlich, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.


8. Nutzungsrechte

  • Sämtliche Beratungs- und Programmierungsleistungen sind geistiges Eigentum der Con-Solutions GmbH.

  • Eine Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ohne Zustimmung ist nicht zulässig.

  • Con-Solutions darf Arbeitsergebnisse unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen weiterverwenden.

  • Der Auftraggeber darf als Referenz genannt werden.


9. Haftung

Unbeschränkte Haftung bei:

  • Vorsatz

  • grober Fahrlässigkeit

  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Con-Solutions nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Eine Haftung für wirtschaftlichen Erfolg wird ausgeschlossen.

Für Datenverluste haftet Con-Solutions nur bei fehlender ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber.


10. Vertragsbeginn und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit Annahme des Angebots.

Eine Kündigung ist aus wichtigem Grund möglich.

Bei Zahlungsrückstand von mehr als einem Monat ist Con-Solutions zur fristlosen Kündigung berechtigt.


11. Rücktritt durch den Auftraggeber

Tritt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund zurück, ist Con-Solutions berechtigt, eine pauschale Ausfallentschädigung in Höhe von 30 % des Nettoauftragswertes zu verlangen.

Bereits erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt.


12. Schlussbestimmungen

  • Gerichtsstand: Hamburg

  • Es gilt deutsches Recht

  • UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen

  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam


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